Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft — und es betrifft weit mehr Unternehmen, als die meisten denken. Wer bislang davon ausging, das sei nur ein Thema für Behörden, liegt falsch: Online-Shops, Buchungsplattformen, Banking-Anwendungen und viele Dienstleister-Websites müssen ihre digitalen Angebote jetzt barrierefrei gestalten. Passiert das nicht, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Wir zeigen dir, was das Gesetz konkret verlangt, wer in der Pflicht steht — und wie du deine Website rechtssicher und ohne Panik BFSG-konform machst.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie „European Accessibility Act“ (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist ein einfacher, klarer Gedanke: Digitale Produkte und Dienstleistungen sollen für alle Menschen nutzbar sein — auch für die rund 7,8 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland sowie für Nutzer mit temporären oder situativen Einschränkungen.
Konkret bedeutet das: Websites, Online-Shops und Apps müssen so aufgebaut sein, dass sie sich per Tastatur bedienen, per Screenreader vorlesen und auch bei stark vergrößerter Darstellung problemlos nutzen lassen. Die technische Messlatte bildet der Standard EN 301 549, der sich wiederum an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) orientiert. Das BFSG ist also kein vages Verständnis von „schön für alle“, sondern ein prüfbares Regelwerk mit klaren Kriterien.
Wichtig zu verstehen: Barrierefreiheit hilft längst nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen. Auch wer mit gebrochenem Arm nur eine Hand frei hat, in der prallen Sonne kaum etwas auf dem Display erkennt oder als älterer Nutzer kleine Schriften schwer liest, profitiert von klarer Struktur und guten Kontrasten. Genau deshalb ist eine barrierefreie Website kein Nischen-Feature für wenige, sondern ein Qualitätsmerkmal, das die Bedienbarkeit für deine gesamte Zielgruppe spürbar verbessert — und damit ein Faktor, der direkt auf Vertrauen und Umsatz einzahlt.
Wer ist vom BFSG betroffen? Diese Unternehmen stehen in der Pflicht
Anders als beim öffentlichen Sektor, der schon länger reguliert ist, nimmt das BFSG gezielt die private Wirtschaft in die Verantwortung. Betroffen sind Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) anbieten. Dazu zählen unter anderem:
- Online-Shops und E-Commerce — jeder Webshop, der Endkunden bedient
- Banken und Zahlungsdienstleister — Online-Banking, Bezahlvorgänge
- Personenbeförderung — Ticketing, Buchungs- und Reiseplattformen
- Telekommunikationsdienste und Messenger-Anbieter
- Anbieter von E-Books und digitalen Medien
Zentral ist dabei die Frage, ob eine Website Teil eines Vertragsabschlusses mit Verbrauchern ist. Eine reine Info- oder Imageseite ohne Verkaufs- oder Buchungsfunktion fällt oft nicht darunter — sobald aber Waren oder Dienstleistungen online abgeschlossen werden, greift die Pflicht.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen — und ihre Grenzen
Es gibt eine wichtige Erleichterung: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und weniger als 10 Mitarbeitende sowie höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben, sind von der BFSG-Pflicht ausgenommen. Klingt beruhigend — hat aber einen Haken. Die Ausnahme gilt ausdrücklich nur für Dienstleistungen. Wer als Kleinstunternehmen Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, ist trotzdem in der Pflicht. Verlass dich also nicht blind auf die Ausnahme, sondern prüfe genau, in welche Kategorie dein Angebot fällt.
Barrierefreie Website: Pflicht, Anforderungen und was das für Online-Shops heißt
Dass eine barrierefreie Website Pflicht wird, ist die eine Sache — die andere ist die praktische Umsetzung. Denn Barrierefreiheit ist kein Häkchen, das man am Ende setzt, sondern ein Prinzip, das in Design, Technik und Redaktion gleichzeitig greifen muss. Die vier Grundsätze der WCAG bringen es auf den Punkt: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Für deine Website bedeutet das ganz konkret unter anderem:
- Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund (mindestens 4,5:1 bei normalem Text)
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit — alles muss ohne Maus erreichbar sein
- Aussagekräftige Alt-Texte für Bilder und beschriftete Formularfelder
- Klare Struktur durch semantisch korrekte Überschriften und Landmarks
- Verständliche Sprache und nachvollziehbare Fehlermeldungen bei Eingaben
Besonders anspruchsvoll wird es bei Online-Shops: Hier laufen die kritischen Prozesse zusammen. Der komplette Weg vom Produktfilter über den Warenkorb bis zum Checkout muss barrierefrei funktionieren — inklusive Fehlerhandling bei der Zahlung. Genau an diesen Stellen scheitern viele Shops im Test, weil der Bestellprozess auf Maus-Interaktion und visuelle Hinweise ausgelegt ist. Wer die BFSG-Anforderungen für Online-Shops ernst nimmt, verbessert übrigens gleich zwei Dinge auf einmal: die rechtliche Sicherheit und die Conversion-Rate. Denn was für einen Screenreader gut strukturiert ist, versteht auch Google besser — hier lohnt sich der Blick auf SEO-optimierte Barrierefreiheit.
Fristen, Termine und Bußgelder: Warum Handeln jetzt günstiger ist als Warten
Die entscheidende Frist ist bereits verstrichen: Seit dem 28. Juni 2025 müssen neu auf den Markt gebrachte Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen erfüllen. Für einige Bestandsprodukte und langfristige Verträge gelten Übergangsregelungen bis 2030 — auf diese solltest du dich aber nicht ausruhen, denn der laufende Betrieb einer verbrauchergerichteten Website fällt in der Regel unter die aktuelle Pflicht.
Zuständig für die Marktüberwachung sind die Länderbehörden. Sie können Mängel feststellen, Nachbesserung verlangen und im Ernstfall die Dienstleistung untersagen. Bußgelder von bis zu 100.000 Euro sind möglich. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Die unbequeme Wahrheit: Eine nachträgliche Sanierung unter Zeitdruck ist fast immer teurer und aufwendiger, als Barrierefreiheit von Anfang an strategisch mitzudenken.
Deine Checkliste für die BFSG-Konformität
Bevor du in Aktionismus verfällst, verschaffe dir Klarheit. Diese Checkliste hilft dir, den Status deiner Website systematisch einzuordnen:
- 1Betroffenheit klären: Verkaufst oder vermittelst du online an Verbraucher? Greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme wirklich für dich?
- 2Ist-Zustand prüfen: Lass Kontraste, Tastaturbedienung und Screenreader-Tauglichkeit testen — mit Tools und im manuellen Test.
- 3Kritische Pfade absichern: Funktionieren Formulare, Warenkorb und Checkout vollständig barrierefrei?
- 4Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen und einen Feedback-Mechanismus für Nutzer einrichten.
- 5Redaktion schulen: Alt-Texte, verständliche Sprache und korrekte Überschriften-Struktur dauerhaft sicherstellen.
- 6Dokumentation pflegen: Halte fest, welche Maßnahmen du umgesetzt hast — das schützt im Prüfungsfall.
Eine erste Einschätzung liefert dir schnell ein professioneller BFSG-Check für deine Website. So weißt du schwarz auf weiß, wo du stehst — statt auf gut Glück zu investieren.
HGD Media: Dein Partner für barrierefreies Webdesign
Barrierefreiheit ist bei uns kein nachträglich aufgesetztes Modul, sondern fester Bestandteil von professionellem, barrierefreiem Webdesign. Wir sehen das BFSG nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance: Eine Website, die für alle nutzbar ist, überzeugt mehr Menschen, rankt besser und gewinnt planbar mehr Anfragen. Genau das ist unser Anspruch — deine Website soll mehr können, als nur gut auszusehen.
Wir analysieren deinen Ist-Zustand, priorisieren die kritischen Baustellen und setzen die Anforderungen sauber nach EN 301 549 um — von der technischen Struktur über die Kontraste bis zum barrierefreien Checkout. Und weil unsere Betreuung nicht mit dem Go-live endet, halten wir deine Website über unsere Web-Service-Flatrate dauerhaft konform, sicher und aktuell. 5-Sterne-Service inklusive.
Du willst wissen, ob deine Website den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes standhält? Dann lass uns sprechen — ehrlich, transparent und auf Augenhöhe. Kontaktiere uns jetzt und mach deine Website fit für 2025 und darüber hinaus.
Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ab wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Die Höhe der Kosten hängt immer vom Umfang, dem Wettbewerb und deiner Zielsetzung ab. So unterscheidet sich beispielsweise die Optimierung für einen lokalen Handwerksbetrieb deutlich von der eines deutschlandweit tätigen Unternehmens. SEO basiert auf Analyse, Strategie und kontinuierlicher Betreuung und nicht auf einem Pauschalversprechen. Bei einer Planung mit unserer Agentur für Suchmaschinenoptimierung erfährst du, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Ist eine barrierefreie Website für alle Unternehmen Pflicht?
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich in Kraft. Neu angebotene Produkte und Dienstleistungen müssen seither die Anforderungen erfüllen; für einzelne Bestandsverträge gelten Übergangsfristen bis 2030.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Nein. Die Pflicht trifft vor allem Unternehmen, die online an Verbraucher verkaufen oder Dienstleistungen abschließen — etwa Online-Shops, Banken und Buchungsplattformen. Reine Info-Seiten ohne Vertragsabschluss und bestimmte Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich können ausgenommen sein.
Wie mache ich meine Website barrierefrei?
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Nachbesserung verlangen, die Dienstleistung untersagen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Zusätzlich besteht das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.